erledigt
Bearbeitet:
Angelina1 - 31.05.2010 18:46:37
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02.04.2010 23:14:16
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Angelina1 - 31.05.2010 18:46:37
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03.04.2010 09:55:13
Hallo Angelina,
so wie es aussieht scheint dein neuer Stb. dir dort nicht wirklich unter die Arme zu greifen. Es ist eigentl ganz einfach, du schreibst deinem alten Stb. einen Brief mit Bitte um Herausgabe der fehlenden Unterlagen und setzt ihm hierfür eine Frist. Gleichzeitig ist deine Idee sich mal mit der Stb.-Kammer in Verbindung zu setzen ebenfalls hilfreich. Wenn beides nicht gefruchtet hat, kannst du nach ablauf der Frist, dir einen Anwalt/Anwältin auf Kosten des alten Stb. nehmen. Denn er muss diese Unterlagen herausgeben, für die du ja schließlich auch bezahlt hast. Der Anwalt wird ihm dann eine letzte Frist geben, nach dessen Ablauf du dann dein Anlagenverzeichnis von deinem neuen Stb. , auf Kosten des alten Stb. erstellen lassen kannst. Ich denke aber der alte Stb. knickt spätestens beim ersten schreiben des Anwalts ein. Spar dir das ganze telefonieren mit ihm, kostet nur deine Nerven, mach ab jetzt alles schriftl. und am besten zumindest per Einwurf-Einschreiben. So würd ich hier vorgehen, hat bisher eigentl. gut geklappt. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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21.05.2010 23:51:09
Hallo Angelina,
die Sache verhält sich ganz einfach. Der Steuerberater hat ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die Honorarforderungen durch die Mandanten nicht beglichen wurden. Wenn alles bezahlt wurde, müssen selbstverständlich alle Unterlagen herausgegeben werden. Zum Thema löschen: Wir haben eine Berufsordnung, die es uns sogar verbieten würde, die Daten einfach zu löschen. Die Aufbewahrungspflich beträgt übrigens 10 Jahre, gemeint sind die Handakten. Das sind alle vom und für den Mandanten erhaltenen Schriftstücke, nicht jedoch die von uns gefertigten Arbeitsergebnisse und internen Arbeitspapiere. Normalerweise sollte Ihr neuer Steuerberater Ihnen aber helfen können (natürlich nur wenn keine Honorarrückstände bestehen). Sodann ist es überhaupt kein Problem an die Unterlagen/Daten zu gelangen. Sollte dies Probleme bereiten einfach bei der Steuerberaterkammer anrufen. Sollten die Unterlagen aus Willkür zurückgehalten werden gibt es sicherlich Unterstützung durch die Berufskammer. Im Übrigen darf Ihr neuer Berater durchaus tätig werden, da es lediglich um die Anwendung unseres Standesrechts geht, welches keine unerlaubte Rechtsberatung darstellt. Mfg Ein Steuerberater ... |
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