Guten Tag,
... insofern die Geschäftsführung einer GmbH bspw. beschließt aus Imagegründen sich an einer gemeinnützigen Stiftung zu beteiligen die im Prinzip
ja keine Erträge abwirft stellt sich für mich die Frage: wie man diese dann in der Bilanz auszuweisen wird. Soweit ich dass weiß gibt es ja die Kategorie
Beteiligungen (stiller Teilhaber) auch in den Kontenrahmen der Industrie und des Handels. Vielleicht wäre zunächst einmal ein konkreter Buchungssatz
hilfreich um mal zu sehen wo in der Bilanz ein derartiger Posten untergebracht werden kann.
In dem von mir angeführten Beispiel trägt allerdings die GmbH die Finanzierung von Stiftungseigentum allein. Das ist sicherlich für den Buchungssatz nicht unwichtig !!!
... insofern die Geschäftsführung einer GmbH bspw. beschließt aus Imagegründen sich an einer gemeinnützigen Stiftung zu beteiligen die im Prinzip
ja keine Erträge abwirft stellt sich für mich die Frage: wie man diese dann in der Bilanz auszuweisen wird. Soweit ich dass weiß gibt es ja die Kategorie
Beteiligungen (stiller Teilhaber) auch in den Kontenrahmen der Industrie und des Handels. Vielleicht wäre zunächst einmal ein konkreter Buchungssatz
hilfreich um mal zu sehen wo in der Bilanz ein derartiger Posten untergebracht werden kann.
In dem von mir angeführten Beispiel trägt allerdings die GmbH die Finanzierung von Stiftungseigentum allein. Das ist sicherlich für den Buchungssatz nicht unwichtig !!!