Berichtigung der Vorsteuer bei Veräußerung von Gebäuden

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[ geschlossen ] Berichtigung der Vorsteuer bei Veräußerung von Gebäuden
Hallo,
bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen.

Es handelt sich um folgendes: Ich habe vor ein paar Jahren ein Ladengeschäft gekauft und damals Vorsteuerabzug geltend gemacht. Leider lief nicht alles so, wie ich mir das gewünscht habe. Ich mußte das Geschäft wieder verkaufen vor Ablauf der 10-Jahresfrist.
Meine Frage ist jetzt, ab wann muß ich eine Berichtigung der Vorsteuer vornehmen?
Welches Datum ist ausschlaggebend:
- das Verkaufsdatum im Vertrag,
- das Datum, an dem mir der Kaufbetrag gutgeschrieben wurde,
- oder evtl. auch erst das Datum der Grundbuchumschreibung?
Wenn es noch von Bedeutung sein sollte, wer das Ladengeschäft gekauft hat:
es war eine Hausbaufirma, die dort ein Büro eingerichtet hat.

Ich hoffe das reicht an Infos
Hallo gamaho,

wurde das Gebäude mit Ust. verkauft?

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Der Käufer war zwar wie gesagt gewerblich, aber im Kaufvertrag wurde die USt nicht extra ausgewiesen.
Mhh, die Berichtigung beginnt mit der Nutzungsänderung. Somit wäre interessant diese erstmal zu ermitteln.

Wann hast du denn dein Gewerbe abgemeldet und wann wurde das Gebäude verkauft?

Eventuell kann man den Verkauf noch in den Bereich der Auflösung des Gewerbes hineinbringen und sich mit dem Verkäufer auf eine Rechnung mit Ust. einigen, die er dir dann überweist. Dann brauchst du keine Berichtigung durchführen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Mein Gewerbe habe ich nicht abgemeldet, ich habe mich nur umorientiert und verkleinert und bin umgezogen (zur Miete).
Heißt Nutzungsänderung demnach, dass der Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer ausschlaggebend ist ?
Also das mit der nachträglichen USt. kann ich vergessen, habe ich schon bei Vertragsentwurf versucht, ohne Erfolg. Außerdem ist die Firma mittlerweile pleite.

Gruß GaMaHo
Wie, die Firma hat dir das Geld überwiesen und ist danach Pleite gegangen?
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Naja, das war schon etwas merkwürdig.
Mir stand das Wasser bis zum Hals und ich war froh, dass mir mein damaliger Betreuer der Hausbank den Käufer vermittelt hat.
Der Verkauf lief auch über einen Kredit dieser Bank, die haben sozusagen einem "Pleitegeier" einen Kredit gegeben, um einem anderen "Pleitegeier" (damit meine ich mich ) die teilweise Tilgung seiner Schulden zu ermöglichen. 3Monate später war der Käufer nicht mehr zahlungsfähig.
Mach dir dazu selbst Deine Gedanken....
Jedenfalls durfte ich noch die fällige Notarrechnung und die Grunderwerbsteuer hinblättern, wo ich selbst am Tropf liege, alles in allem nochmal ca. 4500,-€.
Auf jeden Fall muß ich auf der sicheren Seite sein mit der Berichtigung der Vorsteuer, nicht dass mir da noch eine Strafe o.ä. blüht.
Ehrlich gesagt war ich schon etwas säumig, weil der Verkuf schon eine Weile zurück liegt und ich mit meinen Steuererklärungen hinterher hinke.
Aber neues Jahr heißt auch gute Vorsätze und dabei will ich auch alles richtig machen!
Deshalb hier mein HILFESchrei !
Und schonmal vielen Dank bis jetzt und im Voraus.

Gruß GaMaHo
Owei, mein Beileid zu der Sache, vorallem mit den 4.500 Euro.

Jedoch hab ich erstmal auch keine gute Nachtricht, denn m.E. liegt hier keine Berichtigung vor, sondern ein Verkauf von einem WG das Ust.-Pflichtig ist. Eventuell könnte man, wenn zw. dem Verkauf und der Verlagerung in das neue Mietgebäude ein wenig Zeit liegt, dazu kommen das es sich um eine Berichtigung handelt und zwar zum Zeitpunkt des Umzuges?

Ich würde dir wiklich raten, dir vor Ort kompetente Hilfe zu holen, sprich einen Stb., um Rechtssicherheit zu bekommen, der kann sich dann auch alle Unterlagen usw. ansehen und dir wirkliche Hilfe bei der Angelegenheit geben.

Vielleicht schaut Gustav ja nochmal rein, er ist gerade im Ust.-Recht ziemlich fit. Wäre schön wenn er seine Meinung auch dazu abgeben würde.

Auf jedenfall alles Gute für diesen Fall

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

die Lieferung dieses WG stellt zwar einen steuerbaren aber nach
§ 4 Nr. 9a UStG steuerfreien Umsatz dar.
Beste Grüße BiBu
Hallo allerseits,

also wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, hast Du das Grundstück / Gebäude erworben, der Verkäufer hatte damals zur Steuerpflicht optiert und Du hast Vorsteuer gezogen. Der aktuelle Verkauf wurde von Dir steuerfrei ohne Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung durchgezogen, d.h. das Grundstück gilt für den Rest der 10-Jahres-Frist als für ausschließlich steuerfreie Umsätze verwendet (§ 15a Abs. 8, 9 UStG). Grundsätzlich handelt es sich damit um eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 15a Abs. 1 UStG, die eine Vorsteuerberichtigung nach sich zieht.

Die Zehn-Jahres-Frist hat mit der erstmaligen Verwendung des Grundstücks nach Erwerb begonnen (Abschnitt 216 Abs. 1 Umsatzsteuer-Richtlinien). Plus zehn Jahre = Ende der Frist.

Der Berichtigungsbetrag entspricht x/120 des beim Erwerb in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrages auf die Anschaffungskosten (also inkl. Makler / Notar!). "x" ist dabei die Anzahl der Monate, die Dir an den 10 Jahren fehlen, gerechnet ab Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (=Übergabe) auf den Erwerber.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich.

Gruß
Gustav
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