Hallo,
bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen.
Es handelt sich um folgendes: Ich habe vor ein paar Jahren ein Ladengeschäft gekauft und damals Vorsteuerabzug geltend gemacht. Leider lief nicht alles so, wie ich mir das gewünscht habe. Ich mußte das Geschäft wieder verkaufen vor Ablauf der 10-Jahresfrist.
Meine Frage ist jetzt, ab wann muß ich eine Berichtigung der Vorsteuer vornehmen?
Welches Datum ist ausschlaggebend:
- das Verkaufsdatum im Vertrag,
- das Datum, an dem mir der Kaufbetrag gutgeschrieben wurde,
- oder evtl. auch erst das Datum der Grundbuchumschreibung?
Wenn es noch von Bedeutung sein sollte, wer das Ladengeschäft gekauft hat:
es war eine Hausbaufirma, die dort ein Büro eingerichtet hat.
Ich hoffe das reicht an Infos
bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen.
Es handelt sich um folgendes: Ich habe vor ein paar Jahren ein Ladengeschäft gekauft und damals Vorsteuerabzug geltend gemacht. Leider lief nicht alles so, wie ich mir das gewünscht habe. Ich mußte das Geschäft wieder verkaufen vor Ablauf der 10-Jahresfrist.
Meine Frage ist jetzt, ab wann muß ich eine Berichtigung der Vorsteuer vornehmen?
Welches Datum ist ausschlaggebend:
- das Verkaufsdatum im Vertrag,
- das Datum, an dem mir der Kaufbetrag gutgeschrieben wurde,
- oder evtl. auch erst das Datum der Grundbuchumschreibung?
Wenn es noch von Bedeutung sein sollte, wer das Ladengeschäft gekauft hat:
es war eine Hausbaufirma, die dort ein Büro eingerichtet hat.
Ich hoffe das reicht an Infos