Kleingewerbe aber kein Umsatz

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[ geschlossen ] Kleingewerbe aber kein Umsatz
Hallo Leute,
ich habe mir vor ca 4 Jahren ein Gewerbe angemeldet, und ich habe ausser 2006 noch keine Steuerklärung abgegeben, eigentlich hätte ich das Gewerbe auch schon längst kündigen können, ich hab das leider immer wieder schleifen lassen :(.

Naja ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe gestern eine Schätzung ins Haus bekommen ca 3200€ +250€ Zuschlag wegen Verspätung, da ich im Moment wirklich keinerlei Reserven habe weiss ich jetzt nicht wie ich
das hinbiegen soll, ich würde gerne von euch wissen ob ich die Schätzung sowie deren Verspätungskosten
umgehen kann, ich hab gehört wenn mann eine Steuererklärung nachreicht sei das ok, ist das richtig?

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen, ich weiss nicht wie mann eine Steuererklärung macht,
ich hatte keinen Umsatz und ich bin in der der Ausbildung so das ich vor 3 Jahren 550€, vor 2 Jahren 600€ und jetzt seit einem Jahr knapp 650€ (verdiene/verdient habe).

und da ich wirklich kein Geld habe um einen Steuerberater hinzuzuziehen wäre es wirklich toll wenn ihr mir helfen köntet und mir vielleicht erklären würdet wie mann eine Steuererklärung mit 0 Umsatz ausfüllt, ich denke das wird warscheinlich nicht allzuschwer sein, oder??

Vielen Dank schonmal im voraus.

LG
Heiko
Hi Jonny,

ich bin keine Steuerberaterin, und auch nicht auf dem Weg dorthin.
Ich kann nur vermuten:

Wenn die Schätzung eingegangen ist, ist es dann nicht eh schon zu spät, für eine Nachreichung der Steuererklärung? Die Frist ist abgelaufen (31. Mai des Folgejahres) und erlaubt dem Finanzamt auch großzügige Schätzungen.

Dagegen kann man, vermute ich, nicht weiter (ohne Ausdauer & Knete) angehen.

Ein Besuch beim Steuerberater / Steuerkundigen wäre in deiner Situatuin (immernoch vermutlich) angebracht.
Es geht ja -relativ gesehen- um eine sehr hohe Summe, die nicht leicht zu erbringen ist.

Vielleicht hilft dir auch schon ein klärender Anruf beim Finanzamt, mit der Hoffnung, eigene Erklärungen nachzureichen. Probieren geht über studieren  :D
Hallo Jonny,

die Schätzung gilt bis zur Abgabe einer Steuererklärung, auch durch die Schätzung entfällt nicht die Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Einreichen solltset du schnellstens die Einkommensteuererklärung (mind. Mantelbogen, Anlage G) sowie die Gewerbesteuererklärung.

Neeles Vorschlag dort anzurufen, find ich gut, falls du einen verständnissvollen Sachbearbeiter erreichst kann der dir sehr weiterhelfen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Die Steuerzuschlag aus Schätzung gilt quasi als Strafe für die Nicht-Einreichung bzw. verspätete Steuererklärung.  Dieser ist leider zu zahlen, andernfalls kann zu Vollstreckung, Insolvenzantrag, usw.
führen, die wiederum mit erheblichen Kosten verbunden sind.  

Ungerecht ist leider, dass die Schätzungen oft astronomisch hoch sind, obwohl die Finanzämter hätten, ggf. anhand der Situation der betr. Firmen, wissen müssen, dass so hohe Steuer gar nicht hätten anfallen können.
:cry:
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