Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,00 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,00 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500,00 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.
Ich hätte eine Frage zur Kleinunternehmerregelung :
Wir nehmen ein Beispiel :
Paul ist 40 Jahre alt arbeitet Vollzeit in einem Büro und ist damit Angestellter. Er hat ein Einkommen von 1500 Euro ( Steuern schon abgezogen).
Weil das Geld nicht reicht hat er einen 450 Euro Minijob.
Ebenfalls ist er Freiberufler : Steuerberater da hat er einen Umsatz von 500 Euro pro Monat ( Steuern schon abgezogen).
Da er so was gut kann möchte er jetzt noch dazu Einzelunternehmer werden und von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.
Meine Frage dazu ist welche Umsätze werden bei den 17.500 Euro genau verrechnet und könnte er sie anwenden ?
Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500,00 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.
Ich hätte eine Frage zur Kleinunternehmerregelung :
Wir nehmen ein Beispiel :
Paul ist 40 Jahre alt arbeitet Vollzeit in einem Büro und ist damit Angestellter. Er hat ein Einkommen von 1500 Euro ( Steuern schon abgezogen).
Weil das Geld nicht reicht hat er einen 450 Euro Minijob.
Ebenfalls ist er Freiberufler : Steuerberater da hat er einen Umsatz von 500 Euro pro Monat ( Steuern schon abgezogen).
Da er so was gut kann möchte er jetzt noch dazu Einzelunternehmer werden und von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen.
Meine Frage dazu ist welche Umsätze werden bei den 17.500 Euro genau verrechnet und könnte er sie anwenden ?