Rechnungen an Drittländer, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln

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Rechnungen an Drittländer, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln, Rechnungen an Drittländer, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln
Hallo Forumsteilnehmer,

Sicher weiß jemand von Euch:
1.) Wo findet man eine Übersicht gibt über Länder, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln?
2.) Ist es auf Rechnungen für Unternehmen in Drittländer notwendig, um immer nur den Nettobetrag auszuweisen, daß zum einen ein Hinweis auf  die Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfolgt und zum anderen die USt.IDNr. angegeben werden muß?
(z.B.: Bereits vor Einführung dieser Regelung erfolgte die Rechnungsstellung an Unternehmen in die Schweiz mit dem Nettobetrag.)
3.) Es ist doch korrekt die Beträge aus den Rechnungen aus Drittländern mit Steuerschuldumkehr in der UVA unter  Abloch-Kennziffer 60 auszuweisen?

Für jede hilfreiche Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Grüße

Anreisa :)
Hallo anreisa,

Zitat
1.) Wo findet man eine Übersicht gibt über Länder, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln?

Habe mal schnell bei Google gesucht. Konnte aber nur ein Papier der IHK Köln für Europa finden:

http://www.ihk-koeln.de/upload/02112-SteuerschuldumkehrLaenderuebersicht_2112.pdf

Zitat
2.) Ist es auf Rechnungen für Unternehmen in Drittländer notwendig, um immer nur den Nettobetrag auszuweisen, daß zum einen ein Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfolgt und zum anderen die USt.IDNr. angegeben werden muß?

Das richtet sich nach dem Recht des Staats, in dem der Umsatz steuerbar ist. Ich glaube aber kaum, dass ein Nicht-EU-Staat die IDNr. verlangt. Innerhalb der EU ist sie verpflichtend anzugeben.


Zitat
3.) Es ist doch korrekt die Beträge aus den Rechnungen aus Drittländern mit Steuerschuldumkehr in der UVA unter Abloch-Kennziffer 60 auszuweisen?

Nein. In Kennziffer 60 musst Du Deine Umsätze eintragen, für der Ausländer die Steuer schuldet. Umsätze eines Drittlands-Ausländers, für die Du die Steuer schuldest, sind in die Zeile 49, Kennziffern 52 und 53 einzutragen.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 12.07.2011 13:41:38
Hallo Gustav,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

zu 1.) Fraglich ist eben, ob die Überischt komplett ist.

zu 2.) Ich denke z.B. an Rechnungen an Unternehmen in die Schweiz. da habe ich keine UStIDNr.. Es muß also auf alle Fälle ein Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuldnerschaft darunter, denke ich.

zu 3.) Es geht um Umsätze, die wir in die Schweiz leisten, also Kz. 60 in der UVA.

Grüße

Anreisa
Hallo Anreisa,

zu 2). die Schweiz ist auch nicht EU.

zu 3.) Hier empfehle ich dir folgenden Artikel: Umsatzsteuer Lieferung Inland nach Drittland >>

Gruß Reaper
Hallo Anreisa,

auch die Schweiz kennt das RC-Verfahren für Ausländer (Artikel 45 des Schweizer MwStG). Auf Schweizerdeutsch heißt das dann "Bezugssteuerpflicht", die übrigens unter bestimmten Umständen auch für Private gilt. Nachzulesen hier: http://www.admin.ch/ch/d/sr/6/641.20.de.pdf

Im Zweifel kann man sich vielleicht auch an eine IHK im süddeutschen Raum (z.B. Stuttgart) wenden. Die müssten wegen der Nähe doch etwas mehr dazu wissen.

Einen schönen Tag wünscht Euch allen
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 13.07.2011 07:42:48
Kleine Ergänzung:

RC-Umsätze in die Schweiz sind mE nicht in Kennziffer 60 einzutragen, da der Schweizer die Steuer nicht nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet (so die Beschreibung der Zeile), sondern nach den Vorschriften des Schweizer Rechts. In der deutschen USt-VA sind solche Umsätze gar nicht anzugeben.

In Kennziffer 60 kommen Umsätze, die im Inland ausgeführt werden.

Gruß
Gustav
Hallo Gustav,

danach ist dann die Buchung Umsätze auf nicht steuerbare ok?

Grüsse
Anreisa
Nicht steuerbar sind diese Umsätze auf jeden Fall und müssen wohl auf ein entsprechendes Konto gebucht werden. Welches das ist, weiß ich leider auch nicht, aber bestimmt die Buchungs-Cracks hier.

Gruß
Gustav
Das Konto heißt nicht steuerbare Umsätze.

Gruß
Anreisa
Hallo Gustav,

ich hätte noch eine Frage dazu:

zu Punkt 1: 1.) Wo findet man eine Übersicht gibt über Länder, die nach dem Reverse-Charge-Verfahren handeln?
Muss in den Ländern immer "reversed charge" auf der Rechnung stehen, wenn man sonstige Leistungen, Lieferung etc. verbringt?
Für die Schweiz auch?

Vielen Dank für die Antwort.
hannchen
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