Moin,
folgender Fall:
Einer unserer SubUnternehmer war mit unserem Auto unterwegs und hat an dem Auto einen Schaden verursacht.
Schaden wurde repariert, Rechnung gebucht, bezahlt. Normal
Berechnung an den SubUnternehmer: Reparaturkosten gemäß Werkstattrechnung zzgl. Ust.
Subunternehmer zahlt nicht. Forderung zum Rechtsanwalt.
Der sagt mir nun, wieso ich für diese Kosten überhaupt eine Rechnung mit Ust. geschrieben habe wo es hier doch um einen Schadensersatz ginge und da genüge ein Brief mit einer Kopie der Werkstattrechnung. Das würde bei Versicherungserstattungen ja auch so gemacht. Stimmt.
Aber der Subunternnehmer ist keine Versicherung, sondern der Verursacher des Schadens.
Frage: Wenn ich eine Weiterberechnung von Drittkosten mache, dann zwingend mit Ust. (19%).
Wenn es sich bei der Weiterberechnung um Schadenersatz handelt, dann nicht?
Oder anders: Wenn ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer einen Schaden ersetzt haben will, reicht es dann, diesem einen Brief mit der Aufforderung zur Zahlung zu schreiben und die Rechungskopie der Reparaturen beizufügen?
Kennt sich jemand damit aus und kann mir schreiben, wie das woanders gehandhabt wird (gerne mit rechtl. Grundlage).
Danke vielmals.
Susanna
folgender Fall:
Einer unserer SubUnternehmer war mit unserem Auto unterwegs und hat an dem Auto einen Schaden verursacht.
Schaden wurde repariert, Rechnung gebucht, bezahlt. Normal
Berechnung an den SubUnternehmer: Reparaturkosten gemäß Werkstattrechnung zzgl. Ust.
Subunternehmer zahlt nicht. Forderung zum Rechtsanwalt.
Der sagt mir nun, wieso ich für diese Kosten überhaupt eine Rechnung mit Ust. geschrieben habe wo es hier doch um einen Schadensersatz ginge und da genüge ein Brief mit einer Kopie der Werkstattrechnung. Das würde bei Versicherungserstattungen ja auch so gemacht. Stimmt.
Aber der Subunternnehmer ist keine Versicherung, sondern der Verursacher des Schadens.
Frage: Wenn ich eine Weiterberechnung von Drittkosten mache, dann zwingend mit Ust. (19%).
Wenn es sich bei der Weiterberechnung um Schadenersatz handelt, dann nicht?
Oder anders: Wenn ein Unternehmer von einem anderen Unternehmer einen Schaden ersetzt haben will, reicht es dann, diesem einen Brief mit der Aufforderung zur Zahlung zu schreiben und die Rechungskopie der Reparaturen beizufügen?
Kennt sich jemand damit aus und kann mir schreiben, wie das woanders gehandhabt wird (gerne mit rechtl. Grundlage).
Danke vielmals.
Susanna
Bearbeitet:
Susanna - 23.10.2012 12:17:11