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Kontrollfreak schreibt: .......................... Dann weißt du ja jetzt, wo du suchen musst. Ich kenne dein Programm leider nur vom Namen her. Gruß |
Leute ich möchte mich für eure Hilfeversuche bedanken und deshalb die Lösung auch nicht vorenthalten ... auch wenn mich diese einmal mehr als Trottel da stehen lässt ... ich muss und kann damit leben

Auf meinem zuständigen Finanzamt arbeitet u.a. ein sehr freundlicher Mann, dessen Sohn mit meinem Sohn in der Grundschule in eine Klasse ging. Wir kennen uns also ein wenig besser.
Leider wurde aufgrund der Kreisgebietsreform unser Finanzamt in eine andere Stadt verlegt. Damit fallen meine spontanen Besuche für Fragen an den Herren nun weg.
Ich habe ihn aber gestern ans Telefon bekommen und wir konnten etwas über mein "Problem" reden.
Nun ja er wusste sofort was Sache ist. Ich verlasse mich natürlich auf ihn und mache es so wie er es mir sagte.
Die Buchung des Betrages der Vorsteueranmeldung für Dezember 2010 taucht wo auf? Genau! Im Januar 2011 ... kann also gar nicht in der UST Erklärung 2010 mit einfließen ... dafür steht aber die Buchung der Vorsteueranmeldung von Dezember 2009 drin .... Verschiebungssache ... jetzt darf gelacht werden!

Aber mal eine Frage, kann man das auch anders gestalten? Da ich den Betrag im Januar 2011 zahle, buche ich ihn auch im Januar, obwohl er für den Dezember 2010 ist. Geht also sicher nicht anders, oder?