So mal ein Update.
UST Erklärung wurde erstellt und der besagte Punkt "Seite 4 Zeile 108: Vorauszahlungssoll 2010 (einschließlich Sondervorauszahlung)" wurde manuell um den Dezember-2010-Betrag angepasst.
Alles wunderbar.
Jetzt prüfe ich gerade die EÜR und bin bei den Betriebsausgaben. Dort befindet sich ja u.a. der Punkt "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer".
Diesen Punkt habe ich angeklickt um zu schauen welche Beträge sich dahinter verstecken. Und siehe da, dort taucht u.a. der Betrag für die Vorauszahlung Dez.2009 auf, weil logischerweise sich dieser Betrag in einer Januarbuchung in 2010 befindet, und der Betrag der Vorauszahlung für Dez.2010 fehlt.
Meine Frage - was mache ich nun mit dem Dez.2010 Vorauszahlungsbetrag? In der UST Erklärung 2010 habe ich diesen manuell eingefügt. Muss ich den in der EÜR 2010 ebenfalls einfügen?
Oder dürfen in der EÜR nur tatsächlich im Wirtschaftsjahr gezahlte Beträge erfasst werden?
Der Dez.2010 Betrag wurde ja erst mit der UST-Voranmeldung im Januar 2011 gezahlt.
Allerdings gibt es ja, wenn man meine Eingaben in der UST Erklärung 2010 mit den Eingaben in der EÜR 2010 vergleicht Unstimmigkeiten was die Vorauszahlungen betrifft.
Hoffe ich habs nicht zu kompliziert erklärt.
UST Erklärung wurde erstellt und der besagte Punkt "Seite 4 Zeile 108: Vorauszahlungssoll 2010 (einschließlich Sondervorauszahlung)" wurde manuell um den Dezember-2010-Betrag angepasst.
Alles wunderbar.
Jetzt prüfe ich gerade die EÜR und bin bei den Betriebsausgaben. Dort befindet sich ja u.a. der Punkt "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer".
Diesen Punkt habe ich angeklickt um zu schauen welche Beträge sich dahinter verstecken. Und siehe da, dort taucht u.a. der Betrag für die Vorauszahlung Dez.2009 auf, weil logischerweise sich dieser Betrag in einer Januarbuchung in 2010 befindet, und der Betrag der Vorauszahlung für Dez.2010 fehlt.
Meine Frage - was mache ich nun mit dem Dez.2010 Vorauszahlungsbetrag? In der UST Erklärung 2010 habe ich diesen manuell eingefügt. Muss ich den in der EÜR 2010 ebenfalls einfügen?
Oder dürfen in der EÜR nur tatsächlich im Wirtschaftsjahr gezahlte Beträge erfasst werden?
Der Dez.2010 Betrag wurde ja erst mit der UST-Voranmeldung im Januar 2011 gezahlt.
Allerdings gibt es ja, wenn man meine Eingaben in der UST Erklärung 2010 mit den Eingaben in der EÜR 2010 vergleicht Unstimmigkeiten was die Vorauszahlungen betrifft.
Hoffe ich habs nicht zu kompliziert erklärt.