Hallöchen,
bin neu hier
Und habe folgende Frage und bin gespannt, ob sich wer auskennt
Wir veranstalten Straßenfeste und haben dort unterschiedliche Aussteller. Auch Essensstände, die Take-Away-Essen anbieten.
Nun frage ich mich, ob ich in meinen Rechnungen über die Standgebühren an die Aussteller auch unterscheiden müsste, ob es sich um Take-Away handelt oder z.B. um einen Verkaufsstand, der 19% erhält. Erhalten alle eine Rechnung von mir über 19%?
Spielt es eine Rolle, ob ich als Messeveranstalter Bierzeltgarnitur zur Verfügung stelle? Und ob die vorm Vortragszelt stehen - natürlich auch zum Verzehr der Speisen geeignet sind, weil auch Tische dabei sind?
Und ändert sich die Besteuerung, sobald ich als Veranstalter Geschirr für alle Stände zur Verfügung stelle und auch ein Spülmobil anmiete und selbst Leute von mir da abspülen?
- ändert das was an meinen Rechnungen über die Standgebühren?
- ändert das was für die Essensverkäufer? Haben diese dann nicht mehr den Take-Away-Vorteil?
Viele Grüße,
Jenny
bin neu hier

Und habe folgende Frage und bin gespannt, ob sich wer auskennt

Wir veranstalten Straßenfeste und haben dort unterschiedliche Aussteller. Auch Essensstände, die Take-Away-Essen anbieten.
Nun frage ich mich, ob ich in meinen Rechnungen über die Standgebühren an die Aussteller auch unterscheiden müsste, ob es sich um Take-Away handelt oder z.B. um einen Verkaufsstand, der 19% erhält. Erhalten alle eine Rechnung von mir über 19%?
Spielt es eine Rolle, ob ich als Messeveranstalter Bierzeltgarnitur zur Verfügung stelle? Und ob die vorm Vortragszelt stehen - natürlich auch zum Verzehr der Speisen geeignet sind, weil auch Tische dabei sind?
Und ändert sich die Besteuerung, sobald ich als Veranstalter Geschirr für alle Stände zur Verfügung stelle und auch ein Spülmobil anmiete und selbst Leute von mir da abspülen?
- ändert das was an meinen Rechnungen über die Standgebühren?
- ändert das was für die Essensverkäufer? Haben diese dann nicht mehr den Take-Away-Vorteil?
Viele Grüße,
Jenny