Hallo zusammen,
ich hänge an folgenden Fall, bei dem Ort und Zeitpunkt der Lieferung bestimmt werden sollen:
Wegen Platzmangels hat das Möbelhaus X in Bensberg eine Polistergarnitur bei einem Lagerhalter in Gummersbach untergebracht. Am 20.Juni 01 verkauft das Möbelhaus X diese Polstergarnitur an den Privatmann Ernst Kraus in Overath. Anstelle der Polstergarnitur wird Herrn Kraus gleichzeitig der vom Lagerhalter in Gummersbach ausgestellte Lagerschein übergeben. Herr Kraus holt die Garnitur am 25.Juni 01 beim Lagerhalter in Gummersbach ab.
Meine Überlegungen dazu:
Es handelt sich um eine bewegte Lieferung nach §3 (1) UStG, welche durch den Abnehmer befördert wird. Daher bestimmt sich der Ort der Lieferung nach §6 (1) UStG und müsste Gummersbach sein, da hier die Beförderung durch den Abnehmer beginnt.
Zeitpunkt der Lieferung ist ja im Gesetz nicht definiert aber laut Rechtsprechung gilt die Lieferung als mit Beginn der Beförderung als ausgeführt....also der 25.Juni 01.
In der Musterlösung habe ich allerdings den 20.Juni 01 stehen, da hier die Verschaffung der Verfügungsmacht an Herrn Kraus erfolgt.
Könnt ihr mich aufklären was richtig ist?
Vielen Dank im Voraus!
ich hänge an folgenden Fall, bei dem Ort und Zeitpunkt der Lieferung bestimmt werden sollen:
Wegen Platzmangels hat das Möbelhaus X in Bensberg eine Polistergarnitur bei einem Lagerhalter in Gummersbach untergebracht. Am 20.Juni 01 verkauft das Möbelhaus X diese Polstergarnitur an den Privatmann Ernst Kraus in Overath. Anstelle der Polstergarnitur wird Herrn Kraus gleichzeitig der vom Lagerhalter in Gummersbach ausgestellte Lagerschein übergeben. Herr Kraus holt die Garnitur am 25.Juni 01 beim Lagerhalter in Gummersbach ab.
Meine Überlegungen dazu:
Es handelt sich um eine bewegte Lieferung nach §3 (1) UStG, welche durch den Abnehmer befördert wird. Daher bestimmt sich der Ort der Lieferung nach §6 (1) UStG und müsste Gummersbach sein, da hier die Beförderung durch den Abnehmer beginnt.
Zeitpunkt der Lieferung ist ja im Gesetz nicht definiert aber laut Rechtsprechung gilt die Lieferung als mit Beginn der Beförderung als ausgeführt....also der 25.Juni 01.
In der Musterlösung habe ich allerdings den 20.Juni 01 stehen, da hier die Verschaffung der Verfügungsmacht an Herrn Kraus erfolgt.
Könnt ihr mich aufklären was richtig ist?
Vielen Dank im Voraus!