Hallo,
bin seit geraumer Zeit am Versuchen herauszufinden wie folgendes umsatzsteuerlich zu behandeln ist,insbesondere im Rahmen der Voranmeldung:
Steuerinländer betreibt Warenhandel in einem Umsatzsteuerlager im EU-Ausland,ohne Auslagerung,also reine Warenbewegungen innerhalb des ausländischen USt-Lagers. Dies ist meiner Meinung nach im Inland nicht steuerbar und würde in der Voranmeldung in Zeile 42 nicht steuerbare Lst. zu erfassen sein.Lese ich dann die Erläuterung zu Zeile 42,so heisst es dort seien Umsätze zu erfassen,die im Ausland getätigt aber wenn im Inland getätigt steuerbar wären. Nun ist die Warenbewegung innerhalb eines inländischen USt-Lagers USt-frei,womit Zeile 42 als nicht verwendbar in diesem Fall erscheint. Meine Frage ist nun wie derartige Umsätze zu erfassen sind?
bin seit geraumer Zeit am Versuchen herauszufinden wie folgendes umsatzsteuerlich zu behandeln ist,insbesondere im Rahmen der Voranmeldung:
Steuerinländer betreibt Warenhandel in einem Umsatzsteuerlager im EU-Ausland,ohne Auslagerung,also reine Warenbewegungen innerhalb des ausländischen USt-Lagers. Dies ist meiner Meinung nach im Inland nicht steuerbar und würde in der Voranmeldung in Zeile 42 nicht steuerbare Lst. zu erfassen sein.Lese ich dann die Erläuterung zu Zeile 42,so heisst es dort seien Umsätze zu erfassen,die im Ausland getätigt aber wenn im Inland getätigt steuerbar wären. Nun ist die Warenbewegung innerhalb eines inländischen USt-Lagers USt-frei,womit Zeile 42 als nicht verwendbar in diesem Fall erscheint. Meine Frage ist nun wie derartige Umsätze zu erfassen sind?