Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Das Finanzamt fordert die Verzinsung von Steuernachforderungen obwohl sich
ein Guthaben auf meinen Steuerkonto befand.
Hintergrund, ich habe nachdem ich den Steuerbescheid 08 erhalten habe
auf den Investitionsabzuges (ehemals Ansparrücklage) aus 08 verzichtet.
Darauf hin habe ich einen neuen Steuerbescheid erhalten in dem das FA
die Verzinsung der Steuernachforderungen fordert.
Zu Beginn des Zinslaufs am 01.04.2010 befand sich ein Guthaben auf dem Steuerkonto.
Das FA teilte mir mit, hätte sich das Guthaben schon am 31.03.2010 auf dem Steuerkonto befunden,
so hätte man das noch als Vorauszahlung berücksichtigen können.
Guthaben ab dem 01.04.2010 könne man nicht berücksichtigen.
Das FA legt mir nahe ich möge doch meinen Einspruch zurück ziehen.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße
Biber
ich habe folgendes Problem:
Das Finanzamt fordert die Verzinsung von Steuernachforderungen obwohl sich
ein Guthaben auf meinen Steuerkonto befand.
Hintergrund, ich habe nachdem ich den Steuerbescheid 08 erhalten habe
auf den Investitionsabzuges (ehemals Ansparrücklage) aus 08 verzichtet.
Darauf hin habe ich einen neuen Steuerbescheid erhalten in dem das FA
die Verzinsung der Steuernachforderungen fordert.
Zu Beginn des Zinslaufs am 01.04.2010 befand sich ein Guthaben auf dem Steuerkonto.
Das FA teilte mir mit, hätte sich das Guthaben schon am 31.03.2010 auf dem Steuerkonto befunden,
so hätte man das noch als Vorauszahlung berücksichtigen können.
Guthaben ab dem 01.04.2010 könne man nicht berücksichtigen.
Das FA legt mir nahe ich möge doch meinen Einspruch zurück ziehen.
Kennt sich da jemand aus?
Grüße
Biber