Hallo,
wir haben eine GmbH gegründet. Notar Anfang Jan 2026, HR Eintrag Anfang Feb 2026.
In Vorbereitung der GmbH Tätigkeit sind Vorgründungskosten (Büromaterial, Laptop, Mitbewerberprodukte, Produktanalysen, usw) ab dem Jahr 2025 in Höhe von ca. 6.000 € entstanden. Diese teilen sich auf in die Phase vor dem Notartermin (Rechnung auf Gesellschafter privat ausgestellt und privat gezahlt) und zwischen Notar und HR Eintragung (RE auf GmbH i.G. ausgestellt, vom Gesellschafter privat gezahlt).
Leider fehlt im Gesellschaftsvertrag der Passus, dass diese Vorgründungskosten von der GmbH an den Gesellschafter erstattet werden und von der GmbH als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Zudem wäre die Erstattung der USt ein Thema.
Ist es möglich einen entsprechenden Passus über den Notar in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, um die o.g. Ziele zu erreichen?
wir haben eine GmbH gegründet. Notar Anfang Jan 2026, HR Eintrag Anfang Feb 2026.
In Vorbereitung der GmbH Tätigkeit sind Vorgründungskosten (Büromaterial, Laptop, Mitbewerberprodukte, Produktanalysen, usw) ab dem Jahr 2025 in Höhe von ca. 6.000 € entstanden. Diese teilen sich auf in die Phase vor dem Notartermin (Rechnung auf Gesellschafter privat ausgestellt und privat gezahlt) und zwischen Notar und HR Eintragung (RE auf GmbH i.G. ausgestellt, vom Gesellschafter privat gezahlt).
Leider fehlt im Gesellschaftsvertrag der Passus, dass diese Vorgründungskosten von der GmbH an den Gesellschafter erstattet werden und von der GmbH als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Zudem wäre die Erstattung der USt ein Thema.
Ist es möglich einen entsprechenden Passus über den Notar in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, um die o.g. Ziele zu erreichen?












