Zahlungsbedingungen auf Rechnungen/Zahlungsverzug

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[ geschlossen ] Zahlungsbedingungen auf Rechnungen/Zahlungsverzug
Wann gerät der Kunde, der von mir eine Rechnung erhalten hat, in Zahlungsverzug??

Wenn in den Zahlungsbedingungen steht 'zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung' wird ja kein konkretes Zahlungsziel gesetzt und der Kunde hat dann 30 Tage Zeit für den Ausgleich!!??
Setze ich ein konkretes Datum ein, z.B. zahlbar bis xx.xx.xxxx, gerät er auch ohne Mahnung/Zahlungserinnerung nach diesem Datum in Zahlungsverzug? Darf ich dann ab Datum des Verzugs auch Verzugszinsen rechnen? Nach Auskunft der Creditreform dürfen Verzugszinsen erst nach 30 Tagen berechnet werden, zumindest werden sie eher nicht gerichtlich anerkannt. Kann mir dazu jemand etwas schreiben??

Danke! :wink1:
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
Laut meinem Kenntnisstand gerät der Schuldner sofort in Verzug, sobald ein konkretes Datum zur Zahlung gesetzt wurde.

Einer weiteren Mahnung bedarf es dann nicht.

Zu den Zinsen kann ich dir leider keine Aussage machen. Klingt aber schon plausibel mit den 30 Tagen.


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

eine Rechnung, die mit der Zahlungsbedigung "Sofort" versehen ist, ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Es gibt kein Zahlungsziel.
Hallo,

nach 30 Tagen dürfen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (Diskontsatz) erhoben werden.

Ist ein Zahlungsziel vereinbart muss es auf die 30 Tage draufgerechnet werden, ansonsten kommt der Schuldner am Tag der Rechnungsstellung in Verzug.

Dies ist unabhängig davon ob gemahnt wurde oder nicht.

Das ganze nennt sich „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“, und ist seit dem 1. Mai 2000 gültig.

Gruß
Andreas
@ de Lang
danke für die Antwort
ich habe aber es so gelernt, wenn kein konkretes Zahlungsziel angegeben wird, wie bei 'Zahlung sofort nach Rechnungserhalt', stellt sich die Frage, wann ist denn nach Rechnungserhalt? Sieht beim Rechnungssteller schlecht aus mit dem Beweis, wann der Kunde die Rechnung erhalten hat. Da kein Zahlungsziel vereinbart ist, tritt erst nach 30 Tagen Zahlungsverzug ein oder nach Erhalt der ersten Mahnung.

@Andriko
Danke für die Antwort, aber die 5% sind nicht korrekt, diese gelten nur bei Verbrauchergeschäften. Bei uns sind es Handelsgeschäfte, daher wären es 8%. Wir berechnen sogar 12%, da wir nachweislich auch diesen Zinsbetrag bei unserer Bank zahlen.
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
@ büchermaus
Dieses Urteil müsste weiterhelfen:
http://www.otto-schmidt.de/zivilrecht_zivilverfahrensrecht/news_7256.html
Dankeschön, das hilft mir weiter!!  :D
Bilanzbuchhalteranwärterin / gepr. Wirtschaftsfachwirtin (IHK)
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