Hallo Zusammen,
Ich stehe vor folgendem Rätsel.
(Bilanzierung, LiFo)
Es wird Kleidung - hier bspw. 10 Hosen mit den Größen 3 x M, 4 x L und 3 x XL- geliefert.
Es kommt die Rechnung, auf der stehen allerdings nur 8 Hosen.
Jetzt sollen wir im Rahmen der Eingangsrechnungsprüfung darauf verzichten abzustimmen, welche Größe abgerechnet wurde, da die Daten im Wareneingang nicht eindeutig verwertet werden.
War es 3 x M, 4 x L und 1 x XL?
Oder 2 x M, und 6 x L (Rechnungsfehler)?
usw.
Ich halte das aus mehreren Gründen für unzulässig. Das reicht vom Grundsatz der Einzelbewertung bis hin zum §14 UStG (Rechnungsausweis). Trotzdem soll das wie o. g. umgesetzt werden. Jetzt suche ich nach Argumenten um es so machen zu können - falls es sie gibt.
Und wenn es sie gibt - wie bewerte ich den Buchbestand am Jahresende?
Vielleicht kennt aber jemand auch eine diesbezügliche Einzelfallprüfung / Urteil?
Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus.
Ich stehe vor folgendem Rätsel.
(Bilanzierung, LiFo)
Es wird Kleidung - hier bspw. 10 Hosen mit den Größen 3 x M, 4 x L und 3 x XL- geliefert.
Es kommt die Rechnung, auf der stehen allerdings nur 8 Hosen.
Jetzt sollen wir im Rahmen der Eingangsrechnungsprüfung darauf verzichten abzustimmen, welche Größe abgerechnet wurde, da die Daten im Wareneingang nicht eindeutig verwertet werden.
War es 3 x M, 4 x L und 1 x XL?
Oder 2 x M, und 6 x L (Rechnungsfehler)?
usw.
Ich halte das aus mehreren Gründen für unzulässig. Das reicht vom Grundsatz der Einzelbewertung bis hin zum §14 UStG (Rechnungsausweis). Trotzdem soll das wie o. g. umgesetzt werden. Jetzt suche ich nach Argumenten um es so machen zu können - falls es sie gibt.
Und wenn es sie gibt - wie bewerte ich den Buchbestand am Jahresende?
Vielleicht kennt aber jemand auch eine diesbezügliche Einzelfallprüfung / Urteil?
Vielen Dank für die Unterstützung im Voraus.
Bearbeitet:
AngelaT - 15.02.2016 10:32:51