Empfang elektronischer Rechnungen

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
Empfang elektronischer Rechnungen, Rechnungen elektronisch empfangen und revisionssicher ablegen
Hallo Zusammen,

da ich im Internet irgendwie viele widersprüchliche Informationen finde, möchte ich mich nun an dieses Forum wenden, in der Hoffnung etwas mehr Klarheit zu erhalten.

Das Unternehmen, für das ich in der Buchhaltung arbeite empfängt Rechnungen vorrangig noch per Post, da nicht sicher ist, ob E-Rechnungen revisionssicher abgelegt werden können. Es kommen natürlich auch Rechnungen per E-Mail (i.d.R. als PDF angehängt), welche wir dann in einem Ordner ablegen, in welchem keine Änderungen vorgenommen werden können.

Meine Frage ist nun, ob das ausreicht. Ich habe gelesen, dass die Rechnungen als PDF a1.3. (oder so) als nicht veränderbar gelten. Würde es also reichen, wenn ein Lieferant mir die Rechnung in diesem Format zusendet und ich diese ablege oder müssen sonst noch Voraussetzungen erfüllt sein?

Ich danke herzlich vorab für IHre Rückmeldungen :)

MfG
sfo
Aus deinem Beitrag wird mir nicht klar, worauf du genau hinaus möchtest. Üblicherweise werden die E-Mails archiviert, da praktischerweise, viel aufzubewahrender Geschäftsschriftverkehr vorliegt. Damit erübrigt sich der rest, da die Ursprungsemail, in eine RE eingangen ist, aufgebwahrt wird.

Alles andere hängt von den daran anschließenden Prozessen ab.
Hallo Hans,

bei uns im Unternehmen wird meist nur die PDF Datei aufbewahrt, da in der E-Mail meist nichts steht außer: "Anbei Ihre Rechnung." oder Ähnliches. Also wollen wir unseren Speicher nicht unnötig mit nichtssagenden E-Mails vollknallen :)

Meine Frage ist daher ob es ausreicht, die elektronische Rechnung (also die PDF) einfach in einem Ordner abzulegen.

Grüße
SFO
Hallo,
nach den GoBD muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit eines elektronisch übermittelten Dokuments gewährleistet sein. Zur Unversehrtheit (anderes Wort: „Unveränderbarkeit“) besagen die GoBD in Rz. 110 (Auszug): "Die Unveränderbarkeit der Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen … kann sowohl hardwaremäßig (z. B. unveränderbare und fälschungssichere Datenträger) als auch softwaremäßig (z. B. Sicherungen, Sperren, Festschreibung, Löschmerker, automatische Protokollierung, Historisierungen, Versionierungen) als auch organisatorisch (z. B. mittels Zugriffsberechtigungskonzepten) gewährleistet werden. Die Ablage von Daten und elektronischen Dokumenten in einem Dateisystem erfüllt die Anforderungen der Unveränderbarkeit regelmäßig nicht, soweit nicht zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Unveränderbarkeit gewährleisten."
Folglich muss, damit die Ordnungsmäßigkeit nach den GoBD erfüllt ist, der Empfänger des elektronischen Dokuments eine Hard- und Software einsetzen, die zeitgleich mit dem Empfang des elektronischen Dokuments eine Speicherung herbeiführt, die nicht mehr verändert werden kann. Das vorläufige Abspeichern auf einer Festplatte und die anschließende manuelle Sicherung auf eine CD/DVD erfüllt z.B. diese Voraussetzung nicht, da zwischen dem Empfang und der manuellen Sicherung auf der CD/DVD Änderungen möglich wären. Der Einsatz eines Dokumenten-Management-Systems, dass eventuelle Veränderungen protokolliert ist zulässig. Allerdings muss dieses Dokumenten-Management-System so funktionieren, dass der Empfänger des Dokuments keine Möglichkeit hat, die Protokollierung zu umgehen.
Grüße
hjs
Hallo,
nach den GoBD und auch anderen Vorschriften (z.B. bei Rechnungen A. 14.4 (4) UStAE) muss zur Feststellung der Echtheit der Herkunft ein innerbetriebliches Kontrollverfahren angewendet werden, sofern keine qualifizierte elektronische Signatur verwendet oder das Dokument per elektronischen Datenaustausch (EDI) übermittelt wurde. Wurde das Dokument per eMail übersandt, stellt sich zuerst die Frage, ob die eMail aufbewahrt werden muss. Die GoBD dazu in Rz. 121 (Auszug): "Dient eine E-Mail nur als „Transportmittel“, z. B. für eine angehängte elektronische Rechnung, und enthält darüber hinaus keine weitergehenden aufbewahrungspflichtigen Informationen, so ist diese nicht aufbewahrungspflichtig (wie der bisherige Papierbriefumschlag)."
Folglich ist zu beachten: Wenn das Dokument nicht nach dem EDI- bzw. Signaturverfahren übersandt wurde, enthält die eMail weitergehende Informationen und kann dann nicht vernichtet werden, sondern ist aufzubewahren. Die GoBD dazu in Rz. 129 (Auszug): "Die Reduzierung einer bereits bestehenden maschinellen Auswertbarkeit, beispielsweise durch Umwandlung des Dateiformats oder der Auswahl bestimmter Aufbewahrungsformen, ist nicht zulässig … Beispiele … Umwandlung von PDF/A-Dateien ab der Norm PDF/A-3 in ein Bildformat (z. B. TIFF, JPEG etc.), da dann die in den PDF/A-Dateien enthaltenen XML-Daten und ggf. auch vorhandene Volltextinformationen gelöscht werden. Eine Umwandlung in ein anderes Format (z. B. Inhouse-Format) ist zulässig, wenn die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird und keine inhaltliche Veränderung vorgenommen wird … Der Steuerpflichtige muss dabei auch berücksichtigen, dass entsprechende Einschränkungen in diesen Fällen zu seinen Lasten gehen können (z. B. Speicherung einer E-Mail als PDF-Datei. Die Informationen des Headers [z. B. Informationen zum Absender] gehen dabei verloren und es ist nicht mehr nachvollziehbar, wie der tatsächliche Zugang der E-Mail erfolgt ist)."
Zu beachten: Wurde also das Dokument per eMail übersandt, gehört zur Auswertung der Echtheit der Herkunft auch das Abprüfen des eMail-Headers. In jedem eMail-Programm kann man sich den eMail-Header ansehen (z.B. Menüpunkt „Kopfdaten anzeigen“ oder „Nachrichtenquelltext anzeigen“). Ganz wichtig ist hier das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung an den Server des Empfängers, denn erst zu diesem Zeitpunkt ist er im Besitz des Dokuments. Zum Beispiel kann aus einer Rechnung erst zu diesem Zeitpunkt nach § 15 (1) Nr. 1 UStG der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden (beim Monatswechsel beachten !).
Grüße
hjs
Bearbeitet: hjs - 02.09.2019 14:11:10 (Schreibfehler)
Ich sag ja, das einfachste ist, bspw. Outlook zu Archivieren. Entweder machst du regelmäßige Backups oder hälst einfach entsprechende Kapazität vor. Du kannst dann mit dem PDF mehr oder weniger machen was du möchtest (geordnete Ablage), weil du immer sagen könntest "wer ein problem mit dieser hier und dort abgelegten PDF hat, kann jederzeit in meinem E-mail Archiv stöbern und sich davon überzeugen, dass dieses  abgelegte Dokument genau dem entspricht was an Tag XY hier eingegangen ist".

Das ist schon ein ziemlich kräftiger Anscheinsbeweis, außer da kommen  wirklich erschiedene fragwürdige Geschäftsvorfälle / Buchungen / Belege zu Tage, die ein Prüfer findet.

Pragmatisch denken ;)
Hallo.

Zu Unterscheiden ist, um was für eine "elektronische" Rechnung es sich handelt.

Wenn es sich zB um ein PDF-Dokument handelt, das nur im Anhang zu eiber eMail versendet wird, muss dieser ganze "Mist" nicht beachtet werden, da das Dokument durch Ausdruck zum Beleg wird. Selbst die eMail dazu muss nicht einmal archiviert werden.

Besonders nützlich hierbei ist sogar das in Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden entwickelte spezielle PDF-Dokument "ZugPferd", welches einen zusätzlichen Layer enthält und dem PDF/A ähnelt.

PDF/A reicht jedoch völlig aus, da hier keinerlei Manipulationen durchgeführt werden können.


Wenn die elektronische Rechnung jedoch zB nur eine einfache Mail ist, in der die Rechnungsdaten stehen, dann muss der ganze "Kram" natürlich vollständig eingesetzt werden.

Daher: Am besten nur elektronische Rechnungen akzeptieten, wo die Mail nur quasi als Briefumschlag genutzt wird und die eigentliche Rechnung ausschließlich als PDF/A oder "ZugPferd" Dokument als Anhang beigefügt wird.

Hierz gab es auch mal ein BMF-Schreiben ... gabe es aber nicht zur Hand.

Begründung seitens BMF war ungefähr so:
Der Versand eines PDF ist prinzipiell zum Ausdruck bestimmt und daher funguert die EMail für das PDF in gleicher Weise, wie die Papierrechnung in einem Briefumschlag. Es ist nur eine Verpackung.
Hallo,
sorry, die GoBD besagen in Rz. 119 (Auszug):
"Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in ausgedruckter Form aufbewahrt werden und müssen für die Dauer der Aufbewahrungsfrist unveränderbar erhalten bleiben (z. B. per E-Mail eingegangene Rechnung im PDF-Format …"

Also ausdrucken allein reicht nicht !!!

Die Aussage "PDF/A reicht jedoch völlig aus, da hier keinerlei Manipulationen durchgeführt werden können" ist nicht richtig. Bitte übermittle mir doch mal einen Demo-Text, den Du als PDF/A abspeicherst. Ich verändere Sie dann, um zu zeigen, dass das sehr einfach geht. Du kriegst dann die Datei zurück. Ich will hier keinesfalls Beihilfe zur Steuerhinterziehung begehen, sondern nur zeigen, dass Deine Aussage nicht zutrifft. Genau deshalb verlangen die GoBD ja die Archivierung und zwar "unveränderbar".

Grüße
hjs
Diese überinterpretation der GoBD würde ich erst nachgeben, wenn ich bewusst anfange meine Buchungsbelege zu fälschen oder bestimmte Unternehmensgrößen übersteige. In der Realität kannst du alles ausdrucken und stellst dem Betriebsprüfer den A4 Ordner hin. Wenn die Buchführung in sich schlüssig ist und kein Grund zur Beanstandung gibt, ist dem Gesetz genüge getan. Realität und Praxis tausender KMUs in Deutschland. Selbstverständlich steigen mit zunehmender Betriebsgröße/Umsatz die Anforderungen und Erwartung. Ich bezweifel, dass der Threadersteller CFO eines mDAX Unternehmens ist.

Praktikerlösung für KMU: E-Mail Archivierung.
Bearbeitet: hans123 - 04.09.2019 13:06:35
Hallo.

Ohne jetzt ein *Bashing" zu betreiben, aber das ist leiter Unsinn.
Du kannst PDF/A nicht unnachweisbar manipilieren.

Und darum geht es. Um die Nachweisbarkeit einet Manipilation.

Verzeih mir: Aber hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Leider sind öffentliche Links unerwünscht und werden seitens der Redaktion entfernt.

Jedoch: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/archivierung-von-e-mails-und-elektronischen-rechnungen_186_335242.html
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d) mit Schwerpunkt Nebenbücher, Schnittstellen und Erlöse
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter im Rechnungswesen (m/w/d) (mit der Perspektive zur stellvertretenden kaufmännischen Leitung)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Als SHK Deutschland sind wir eine seit über 150 Jahren am Markt erfolgreich tätige und auf Expansion ausgerichtete Unternehmensgruppe der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbranche. Zusammengewachsen aus drei erfolgreichen Familienunternehmen sind wir heute Teil der internationalen BME-Group (Bu... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Controlling
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN und CIBER mit Werken in Deutschland Brasilien, China und Indien. Die weltweite Kundenbetreuung... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Controlling
Wir sind seit 1908 ein führendes Finanz­dienst­leistungs­unter­nehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanz­summe von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche Spezial­bank für Immobilien­besitzer und die Immobilien­wirtschaft mit einem ganz­heit­lichen Bera... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Veranstaltungs-Tipp.png         
Das Event für den Jahresabschluss!
1,5 Tage Fachwissen und Networking in Frankfurt-Eschborn. Updates zu Bilanzierung, Steuerrecht und Rechnungswesen – plus 11 Breakout-Sessions zur freien Wahl. Mit Keynote von Pokerprofi Jan Heitmann und Networking-Abend. Für alle, die fachlich am Ball bleiben und sich vernetzen wollen.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>