Hochzeitsgeschenk

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[ geschlossen ] Hochzeitsgeschenk, Sachgeschenk über 40.- Euro an Mitarbeiterin
Der BFH hat entschieden, daß Zuwendungen/Geschenke aus Anlaß
von Betriebsveranstaltungen nur solche sind die den Rahmen und das
Programm der Veranstaltung betreffen.
Da das hier nicht gegeben ist kommt höchstens eine Pauschalierung
nach § 37 b EStG in Betracht.
Wenn es sich bei dem Hochzeitsgeschenk um Arbeitslohn und
damit um eine Betriebsausgabe § 4 Abs. 4 EStG handelt teilt die
Pauschalsteuer das Schicksal der Grundaufwendung.
Beste Grüße BiBu
Hallo BiBu,

ich denke das mit der Pauschalierung nach § 37 b EStG lass ich lieber, denn so wie ich den verstehe, müssen dann alle weiteren Geschenke pauschaliert werden. Außerdem fallen auch Sozialabgaben an (nur bei Mitarbeitern, nicht bei Geschäftsfreunden).

Sehe ich das so richtig? :denk:

Gruß

matschi
Bei der 30 prozentigen Pauschalierung fallen Sozialabgaben an. Deswegen
wird auch immer versucht alles in die 25 prozentige zu packen
weil die dann Sozialabgabenfrei wäre.
Beste Grüße BiBu
Hallo,

da ich das Hochzeitsgeschenk jetzt doch über die Lohnabrechnung mit dem individuellen Steuersatz versteuere, wäre dazu noch eine Frage:
Soll ich den Sachbezug als lfd. Arbeitslohn oder als Einmalbezug abrechnen?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Sehe erst jetzt, dass hier noch ne Frage offen ist.

Das Hochzeitsgeschenk kannst du als Einmalbezug in die Lohnabrechnung einfließen lassen.

Gruß
Andreas
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