Simba2003 (Alle Beiträge)

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Reisekosten, Reisekosten: Buchhalterische und Orga Abwicklung
Hallo,
wir hatten vor einigen Jahren das gleiche Problem und haben es so gelöst:
Anlage eines Kreditorenkontos für jeden Mitarbeiter, der eine Rk-Abrechnung erstellen muss.
Buchung der Rk-Abrechnung auf das Kreditorenkonto als Eingangsrechnung.
Auszahlung der Auslagen, Verpflegungspauschale oder Kilometerpauschale laut Abrechnung auf das Konto des Mitarbeiters.
KK-Abrechnung als Bestandteil der Rk-Abrechnung wird ebenfalls so gehandhabt. Buchung auf ein separates Kreditorenkonto und dann die Abbuchung vom Bankkonto als Zahlung gegenbuchen.
Damit kommen wir gut zurecht und es ist übersichtlicher.
Gruß
Alexander
Frühstück im Hotel
Hallo Franzi,

die Übernachtungskosten sind ja ganz klar als betrieblicher Aufwand zu buchen im SKR03 im 46XX Nummernkreis.

Bei den VMA siehts schon anders aus.

Wenn die Firma die Verpflegungskosten nicht übernimmt, dann würde ich nur die Übernachtungskosten unter Berücksichtigung
der Umsatzsteuer buchen. Die Kosten für das Frühstück werden dann nicht erstattet.

Die VMA kann der Mitarbeiter dann über die private Einkommensteuer-Erklärung direkt mit dem FA abrechnen. Hierfür
musst du dem Mitarbeiter dann eine schriftliche Bestätigung ausstellen am Ende des Wj./VAZ.

Diese Vorgehensweise kannst du aber nur so durchführen, wenn der Mitarbeiter in Vorleistung gegangen ist.

Falls eine Kostenübernahme vorliegt und du die Rechnung im Nachhinein auf den Tisch bekommst, dann sieht
die Lage anders aus.

In diesem Fall würde ich das Frühstück auf Sachzuwendungen an Mitarbeiter auch freiwillige Sozialleistungen (4140 im SKR03) genannt buchen.

Das ist zwar nicht ganz sauber aber immerhin verhinderst du dadurch unangenehme Nachfragen vom Finanzprüfer, da die Gestellung von Speisen
bis zu einem bestimmten Betrag nicht zum Lohn zählen.

Ich hoffe ich konnte dir ein paar Anregungen geben.
Gehalt Bilanzbuchhalter
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage bezüglich des Anfangsgehaltes eines Bilanzbuchhalters.

Anfang August habe ich bei einem kleinen Industrieunternehmen in der Lebensmittelbranche begonnen und soll den dortigen
Buchhalter ersetzen, der sich nächstes Jahr in den Ruhestand verabschieden wird. Parallel hierzu bereite ich mich gerate auf die
BiBu-Prüfung jetzt im Sept. vor - bin also faktisch noch kein fertiger Bilanzbuchhalter.

Die Bilanzsumme liegt im einstelligen Millionenbereich und das U. hat 25 Mitarbeiter inkl. GF. Ich habe (noch) keine Weisungsbefugnis
und keine Mitarbeiterverantwortung. Mein Chef will mich aber sozusagen als "rechte Hand" im Bereich Finanzen heranführen ggf. auch
mit Handlungsvollmacht oder sogar Prokura.

Die Anfangsprobezeit läuft bis Ende Oktober und dann wird einer neuer Arbeitsvertrag mit neuem Gehalt verhandelt. Ich würde mein
Anfangsgehalt ab November erst einmal mit 3.125 brutto mtl./37.500 p.a. angeben wollen.

Ist dies eurer Meinung nach angemessen?
:?:
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