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| MarkusKL schreibt: Dann wird doch nur die VMA erstattet, oder? |
Warum so eindeutig? Es kommt auf interne UN-Richtlinien bzw. wie im Unternehmen die Reisekosten behandelt werden.
In deinem Fall gibt es drei Möglichkeiten: VMA erstatten aber kein Essen, Essen bis 60 Euro pro Mahlzeit steuerfrei erstatten aber keine VMa, oder gar nichts erstatten. Der Arbeitnehmer macht in seiner Steuererklärung die VMA geltend.










