Hallo,
die gesetzlichen Änderungen bei der Bewertung von GWG sind mir soweit bekannt. Bis auf einen Punkt, der in vielen Beiträgen dazu nicht eindeutig formuliert ist. Eventuell könnt ihr mir weiterhelfen.
Wie sind Anschaffungen bis 150 EUR zu bewerten?
Variante 1:
bis 150 EUR als GWG aktivieren und im 1. Jahr voll abschreiben
Variante 2:
bis 150 EUR kann/muss (?) sofort in den Aufwand gebucht werden (wie zuvor im Rahmen der 60 EUR Grenze)
Variante 3:
die alte 60,- EUR Grenze gilt noch und ich kann nur bis 60 EUR die Anschaffung in den Aufwand nehmen. Wären die Anschaffungskosten über 60 EUR und bis 150 EUR müsste ich aktivieren und dann voll abschreiben
Würde Variante 1 zutreffen, müsste ich z.B. einen Taschenrechner der nur 5 EUR gekostet hat aktivieren. Mein Anlageverzeichnis würde sich extrem aufblähen. Kann doch eigentlich nicht sein oder? :?
Und noch eine Detailfrage:
Wenn eine Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, also alles brutto buchen muss, ist dann die Grenze 150 EUR oder 150 + USt = 178,50 EUR?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Buchi
die gesetzlichen Änderungen bei der Bewertung von GWG sind mir soweit bekannt. Bis auf einen Punkt, der in vielen Beiträgen dazu nicht eindeutig formuliert ist. Eventuell könnt ihr mir weiterhelfen.
Wie sind Anschaffungen bis 150 EUR zu bewerten?
Variante 1:
bis 150 EUR als GWG aktivieren und im 1. Jahr voll abschreiben
Variante 2:
bis 150 EUR kann/muss (?) sofort in den Aufwand gebucht werden (wie zuvor im Rahmen der 60 EUR Grenze)
Variante 3:
die alte 60,- EUR Grenze gilt noch und ich kann nur bis 60 EUR die Anschaffung in den Aufwand nehmen. Wären die Anschaffungskosten über 60 EUR und bis 150 EUR müsste ich aktivieren und dann voll abschreiben
Würde Variante 1 zutreffen, müsste ich z.B. einen Taschenrechner der nur 5 EUR gekostet hat aktivieren. Mein Anlageverzeichnis würde sich extrem aufblähen. Kann doch eigentlich nicht sein oder? :?
Und noch eine Detailfrage:
Wenn eine Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, also alles brutto buchen muss, ist dann die Grenze 150 EUR oder 150 + USt = 178,50 EUR?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Buchi