Hallo liebes Forum
ich habe folgenden Geschäftsvorfall:
Mir liegt eine Rechnung hinsichtlich Stromkosten vor. In dieser steht, dass der Vertrag vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 läuft. Kosten belaufen sich auf 17.000,00 Euro. An für sich wäre nun eine periodengerechte Abgrenzung easy
, jedoch steht in der Rechnung weiterhin, dass der Betrag erst am 03.03.2020 zu bezahlen ist.
Ich würde nun folgendes buchen, bin mir jedoch unsicher:
Aufwand an Verbindlichkeiten - 8.500,00 Euro
ARAP an Verbindlichkeiten - 8.500,00 Euro
Beim ARAP bin ich mir unsicher, weil die Bezahlung ja erst im Folgejahr erfolgt. Man könnte sich das Leben ja einfach machen und einfach jetzt die Hälfte als Verbindlichkeiten einbuchen und im Folgejahr die andere Hälfte. Aber die Entstehung der Verbindlichkeit ist ja jetzt erfolgt, also habe ich diese doch auch in vollem Umfang in der Bilanz zum 31.12.2019 auszuweisen, oder?!
Darf man ARAP also auch unabhängig des Zahlungszeitpunktes ansprechen? Die normale ARAP-Buchung wäre ja ARAP an Bank, aber in diesem Fall erfolgt die Zahlung ja erst im Folgejahr.
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Grüße
Tobias

ich habe folgenden Geschäftsvorfall:
Mir liegt eine Rechnung hinsichtlich Stromkosten vor. In dieser steht, dass der Vertrag vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 läuft. Kosten belaufen sich auf 17.000,00 Euro. An für sich wäre nun eine periodengerechte Abgrenzung easy


Ich würde nun folgendes buchen, bin mir jedoch unsicher:

Aufwand an Verbindlichkeiten - 8.500,00 Euro
ARAP an Verbindlichkeiten - 8.500,00 Euro
Beim ARAP bin ich mir unsicher, weil die Bezahlung ja erst im Folgejahr erfolgt. Man könnte sich das Leben ja einfach machen und einfach jetzt die Hälfte als Verbindlichkeiten einbuchen und im Folgejahr die andere Hälfte. Aber die Entstehung der Verbindlichkeit ist ja jetzt erfolgt, also habe ich diese doch auch in vollem Umfang in der Bilanz zum 31.12.2019 auszuweisen, oder?!

Darf man ARAP also auch unabhängig des Zahlungszeitpunktes ansprechen? Die normale ARAP-Buchung wäre ja ARAP an Bank, aber in diesem Fall erfolgt die Zahlung ja erst im Folgejahr.
Vielen Dank für Rückmeldungen.
Grüße
Tobias