Umsatzsteuer-Voranmeldung verbuchen

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[ geschlossen ] Umsatzsteuer-Voranmeldung verbuchen
Hallo

ich buche seit diesem Jahr UmSt-Voranmeldung, was ich erstellt habe auf Kreditorenkonto (skr03 1789 an Kreditor). Was mache ich mit Verbuchung für Dezember? Wenn ich es auf Kreditor buche und im Jahr 2010 die Steuer abgebucht wird, werden auch offene Posten ausgebucht und das Konto 1790 (UmSt. Vorjahr) bleibt außen vor. Ist diese Vorgang korrekt?
Hallo Nadja,

hast du im lfd. Jahr alle Beträge so verbucht: Ust. lfd. Jahr an Kreditor

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Guten Morgen,

ich habe ab Mai 09 so angefangen.

Gruß

Nadja
Hallo Nadja,

Andreas schreibt bestimmt noch was dazu.

Aber mal so vorab: Du kannst dir das Finanzamt als Kreditor (der Einfachheit halber) anlegen, allerdings nur im (wie Andreas oben geschrieben hat) im laufenden = unter dem Jahr  Jahr. In der Bilanz darf die Umsatzsteuer nicht mehr unter unter VLuL (wo sie ja hingegeht wenn sie noch unter Kreditor ausgewiesen ist) ausgewiesen werden.


Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo, danke für die Antwort,

wie verbuche ich es dann, wenn ich Umsatzsteuer von Dezember im Januar zurück bekomme? (Wenn ich vorher immer über Kreditor gebucht habe) Meine Gedanke war: Im Januar auf das Konto 1790(skr03 UmSt Vorjahr) und im Jahr 2009 auf 1545(skr03 Umsatzsteuerforderungen) und nicht über Kreditor.

Gruß

Nadja
Hallo Nadja,

Maik hat es schon geschrieben, bei einigen Softw. (zumind. bei Lexware) ist eine Kreditorenzuordnung nicht möglich, so das die Summe aller Kreditoren bei den Vbk. aus L+L ausgewiesen wird. Wenn deine Softw. dies auch macht, kannst du die Ust. zum Jahresabschluss dort nicht verbuchen.

Desweiteren solltest du nicht das Kto. 1789 sondern besser das Kto. 1780 Ust.-Vorrauszahlungen verwenden.

Am Ende vom Jahr gibt es nun 2. Möglichkeiten.

1.) Du buchst die Ust.: Ust. Vorrauszzahlungen an sonst. Vbk
und im neuen Jahr dann: sonst. Vbk. an Bank

Der dabei übrigbleibende Rest, der über das Kto. 1790 Ust.-Vorjahre ins neue Jahr übertragen wird, sollte bis auf Rundungsdifferenzen den Betrag aus der Ust-Jahreserklärung entsprechen.
Bucht das FA diesen Betrag aus der Ust-Jahreserklärung ab, dann buchst du: Ust.-Vorjahre an Bank

2.) wenn du an dieser Möglichkeit auch interessiert bist, dann gib einfach bescheid. Tipp: hier verwendet man das Kto. 1789 :wink:

Gruß

Andreas

PS.: sehe gerade erst deine Frage, du kannst diese Buchungen natürlich auch umdrehen und dann gegen sonst. VG buchen.
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

ich bin jetzt einbischen durcheinander.
1. ich arbeite auch mit Lexware und habe schon gemerkt, dass es nicht geht.
2. Eigentlich habe ich Geld von FA gekriegt (wie schon oben geschrieben). Und im Dez. die Buchung über Kreditor weggelassen (d.h. im Dez. ist Ust noch gar nicht verucht). Beim Geldeingang im Januar verbuchte ich es auf 1790. Kann ich es so stehen lassen? Oder muss ich Forderung g. FA im 2009 ausweisen?

Übriegens, danke für den Tipp mit Ust-vorauszahlungen

Gruß
Nadja
Hallo Nadja,

nein, wenn du eine Fdg. hast, dann buchst die Fdg. auch zum 31.12. wie folgt ein: sonst. VG Kto. 1500 an Ust.-Vorrauszahlungen Kto.1780

Wenn du das Geld im Januar überwiesen bekommst, dann: Bank an sonst. VG

Bei dieser Variante verwendest du das Kto. 1790 erst wenn Geld von der Ust-Jahreserklärung fließt.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ok.

Muss ich dann ganzes Jahr aufs Konto 1780 umbuchen oder stornieren?

Und noch eine Frage ist bei mir aufgetaucht: ich schaue gerade Sachkonto 1789, Vortragsaktualiesierung Betrag X + alle Vorauszahlungen - Erstattung für Dez. = neue Saldo Ust laufendes Jahr (stehet in der Bilanz/Aktiva/sonst. VG). Es ist eigentlich noch Vortrag von 2008 drin. Bilanz wurde von Steuerberater noch nicht erstellt. Wird es abgegrenzt?

Gruß
Nadja
Hallo Nadaj,

zu 1.) du kannst das in einer Korrekturbuchung vornehmen: 1789 an 1780

zu.2) damit verwirrst du mich, wenn der Stb. den Abschluss noch nicht fertig hat, dürfte hier eigentl. noch keine EB-Werte vorh. sein. Sondern nur die Werte die du im lfd. Jahr dort eingebucht hast.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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