Zuschlagssätze

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Zuschlagssätze
Hallo,

ich bin dabei Zuschlagssätze zu ermitteln. Ich habe einen BAB erstellt und dabei festgestellt, dass wir in unserem Unternehmen nur Gemeinkosten haben.
Dadurch bin ich auf folgende Fragestellung gestoßen

1.) Ermiitlung Materialzuschlagsatz

Bei der Erstellung des BAB habe ich die Gemeinkosten der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen verteilt. Somit  hat die Kostenstellen Material ebenfalls eine Kostenumlage erhalten.
Als ich nun den Materialzuschlagsatz ermitteln wollte, (Materialgemeinkosten / Materialeinzelkosten)  bin ich auf das Problem aufmerksam geworden, dass ich keine Einzelkosten habe,
Mein Ansatz war nun, die Gemeinkosten, die ich durch die Kostenumlage auf die Hauptkostenstellen Material verrechnet habe, durch den gesamten Materialaufwand zu dividieren. (Gemeinkostenumlage Material / Mauterialaufwand).   :denk:  Kann dies passen?
Wie ermittle ich denn den Zuschlagsatz, wenn ich keine Einzelkosten habe ?


Gruß
Oliver
Wieso willst du nur die Gemeinkosten, die du durch die Kostenumlage auf die Hauptkostenstellen Material verrechnet hast nehmen? Du musst die gesamten Gemeinkosten der Kostenstelle Material durch den Materialaufwand teilen.
Hallo nurpo,

Richtig! Der komplette Materialaufwand besteht "normalerweise" aus den Gemeinkosten und den Einzelkosten!  Aber was mache ich, wenn ich keine Einzelkosten habe, und der komplette Materialaufwand aus Gemeinkosten besteht?  :denk:

Ich kann leider keine Kosten einem Kostenträger zuordnen. Somit habe ich nur Gemeinkosten, keine Einzelkosten.

Gruß
Oliver
Ich meine mit Materialaufwand nicht GK + EK. Ich meine damit die Kosten für das Material. Also was wurde für Material ausgegeben. Ich nenne es hier mal Materialeinsatz.

So berechnest du quasi wie viel Gemeinkosten pro Euro Materialeinsatz  angefallen sind. Das ist dann dein Zuschlagsatz. Bei der späteren Kalkulation müsstet du ja einen Materialeinsatz als Grundlage haben. Also Beispiel:

Gesamtmaterialeinsatz im Jahr 1.000 Euro
Gemeinkosten Material 600 Euro
Zuschlagsatz: 600 / 1000 = 0,6

Kalkulation für Auftrag X
Material 200 Euro
+  Gemeinkostenzuschlag (60%) 120 Euro
= 320 Euro
Bearbeitet: nurpo - 15.07.2014 13:59:39
Hallo nurpo,

vielleicht jetzt mal eine "saudumme" Frage  :o  aber Als Materialaufwand habe ich die Summe genommen, die in der GuV unter Materialaufwand zu finden ist.
Diesen habe ich durch die Gemeinkosten geteilt, die in dem BAB unter der Kostenstelle Material zu finden waren.  
Also doch alles richtig gemacht oder ? Ist es aber nicht so, dass die Beträge (Kosten) die ich unter Materialaufwand finde, in Gemeinkosten und Einzelkosten aufteilen muss und diese dann wiederum in den BAB unterbringe ?  :o

Gruß
Oliver
Irgendwie glaube ich, ist der Groschen noch nicht gerutscht. Ich hoffe Du hast Geduld mit mir  8)
Ich glaube du solltest dir nochmal etwas Theorie zu dem Thema anlesen :)

Zunächst nochmal zu deiner Aussage im ersten Post, das ihr nur Gemeinkosten habt. Bist du dir da sicher? Sind bei euch alle Mitarbeiter in mehreren Bereichen tätig?

Wenn du einen BAB erstellt dann nimmst du die Daten nicht aus der GuV. Für einen BAB werden viel detailliertere Daten benötigt, zb. aus der Buchhaltung aber evtl. auch aus anderen Bereichen. Der Materialaufwand aus der GuV wird höchst wahrscheinlich nur Einzelkosten beinhalten. Gemeinkosten sind dann aber nicht mehr einfach in der GuV abzulesen. Hier handelt sich um Miete, Geschäftsführer Gehalt, EDV-Kosten, usw. welche anteilig anfallen.
Also, in der FiBu werden bereits viele Kosten auf Kostenstellen verteilt. Somit sind natürlich Lohnkosten auch auf verschiedene Kostenstellen unterteilt. Genauso Miete, Strom (Äquivalenzrechnung), etc.

Jedoch haben wir bei der Materialaufwendungen eine Besonderheit. Wir haben nur Dienstleistungen, die wir einkaufen, die unter Materialaufwendungen (GuV) zu finden sind.

Materialaufwand ist aus meiner Sicht nur diese Dienstleistung und Betriebsstoffe (Sprit). Und diese Dienstleistungen sind für verschiedene Kostenträger erbracht, also Gemeinkosten. Ich kann diese Dienstleistungen nicht einem Kostenträger verursachungsgerecht zuordnen.

Zusatzfrage: Wo, wenn nicht aus der GuV soll ich denn die Daten herholen. Für mich, sind doch da die Kosten aufgelsitet, welche im BAB verwendet werden.
Also ich habe mir damals die Mühe gemacht und mir aus der Buchhaltung alle Aufwandskonten für die betrachtete Periode geben lassen. Diese habe ich dann in der Kostenartenrechnung zusammengefasst. Dort wird auch die Aufteilung nach Einzel- und Gemeinkosten gemacht.

Wenn es sich bei eurem Materialaufwand überhaupt gar nicht um Materialaufwand handelt, wieso willst du das dann der Kostenstelle Material zuordnen?

Ok, an dieser Stelle merke ich, dass Ich zuwenig über die konkreten Gegebenheiten in eurem Unternehmen bescheid weiß um korrekt zu helfen :)

Wenn du dazu noch ein paar Infos liefern kannst, würde ich mich gerne noch weiter damit beschäftigen.. Was macht dein Unternehmen denn genau?, Was sind das für Dienstleistungen, die ihr einkauft? Gibt es verschiedene Produktgruppen?  je mehr Infos, desto besser :)
Hallo strolli,

wenn Du keine MEK als Basis zur Verrechnung der MGK hast, dann nehme doch was anderes! Es sollte halt nur die MGK verursachungsgerecht den Kostenträgern zuordnen.

Was anderes wird bei der Maschinenstundensatzrg. auch nicht gemacht. Da sind halt Maschinenstunden die bessere Basis (i. S. v. besser verursachungsgerecht zuordenbar) für die (maschinenabhängigen) FGK als FL bzw. FEK.

Was Du nimmst, obliegt Dir. Gesetzliche Vorgaben gibt es m. E. nicht. I. d. R. sind es zwar die MEK, aber ein "Muss" ist das nicht!

Bei MGK, die zum größten Teil auf Materiallägern beruhen, kann man auch kg, m², m³, etc. des Materials nehmen.

Nur die Wirtschaftlichkeit sollte man dabei nicht aus den Augen verlieren.  ;)

Bis dann!!! Gruß fbausw!!!
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