Kaffeemaschine wie buchen

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Kaffeemaschine wie buchen
ok. vielen Dank.

Lexware meckert aber rum un sagt dass die BEträge die steuerliche Grenze für GWGs übersteigt?!! Deshalb die Frage.

Kaffemaschine i.G.v. 449 EUR brutto wirklich als Aufmerksamtkeiten zu buchen? Nicht als Büroastattung?

Grüße
Ohh, da hast Du was falsch verstanden!

Die Kaffeebohnen in Aufmerksamkeiten, die Maschine selber unbedingt GWG.
Hier hat Lexware eindeutig recht.

(Bitte 2 getrennte Themen nicht vermischen, nachdem du dies gelesen hast, werd ich´s zum anderen Thema rüberschieben)


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 03.11.2012 19:52:27
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
OK. Vielen Dank.

wenn LExware recht hat, wie soll diese Dinge gebucht werden ???

Mit VSt. 19 %? und die Fehlermeldung einfach ignorieren?  :denk:
Grundsätzlich vielleicht nochmal zur Konkretisierung:

Du darfst dich für das komplette jeweilige Wirtschaftsjahr entscheiden zwischen genau 2 Option:


Option 1:
GWG normal nach §6 Absatz 2 EStG behandeln:

Alles mit Anschaffungskosten <= 410 Euro Netto sofort im laufenden Jahr abschreiben, alles mit AKs >410 Euro netto normal aktivieren und über Nutzungsdauer abschreiben.

Option 2:

Entscheidung zur Bildung eines Sammelpostens nach §6 Absatz 2a EStG

Hier gilt:
Alles mit AKs <=150 Euro netto sofort abschreiben/in Aufwand buchen
Alles mit AKs > 150 Euro netto bis AKs <= 1000 Euro netto in den Sammelposten packen und linear über 5 Jahre abschreiben
Alles mit AKs > 1000 Euro netto regulär aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben



Diese Entscheidung ist grundsätzlich verbindlich für alle entsprechenden Wirtschaftsgüter des Wirtschaftsjahres zu treffen und ein Wechsel ist im laufdenden Wirtschaftsjahr ist nicht möglich, es sind immer alle GWGs betroffen von dieser Entscheidung.

Je nach Praktischer Anwendung entscheidet man dies einmalig früh im Wirtschaftsjahr oder man berechnet im Jahresabschluss welche Option den eigenen Zielvorgaben besser entspricht (sofern zulässig)
Bearbeitet: Thalion - 03.11.2012 20:02:39
Also einbuchen z.B. 480(GWG) an 1000(Kasse) und natürlich auch die Vst. ziehen von 19%.

Beachte auch Thailon´s Ausführungen, vorallem wenn du eher einen Pool bildest.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Vielen Dank. Das Ganze habe ich nun verstanden, allerdings erscheint immer noch die Meldung in Lexware, dass der Betrag in der Buchung die steuerlich zulässige Grenze übersteigt...
Die Warnmeldung kannst Du einstellen unter "Konto bearbeiten"

Vielleicht ist dein Konto schon so alt, das dort noch ein alter zu kleiner Wert hinterlegt ist. Also mal im Konto 480 nachsehen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
ok danke
HI Andreas

vielen Dank. Das heißt einfach die Restwerte alle GWGs im BWA aus den letzten Jahren durchgehen und den letzten Restwert im Programm übernehmen? Wenn die GWGs aber über 5 Jahre abgeschrieben werden sollen also zu 1/5 dann ausrechnen bzw. muss ich mir merken wann sie aus der Bilanz gehen?

Grüße
Für die Übernahme gibt es Afa-Listen.

Beispiel: PKW1 Buchwert 01.01.10 = 5.000
Afa 2010 =----------------------------------1000
Buchwert 31.12.10----------------------------------------4000

PKW 2 Buchwert 01.01.10 = 12.000
Afa 2010 = ------------------------3.000
Buchwert 31.12.10----------------------------------------9.000


Dann ist dein EB-Wert zum 01.01.2011 fürs Konto 320 = 13.000 Euro (4.000 + 9.000)
Dies ist auch der Wert deines Anlagenspiegels.
Buchung: 13.000 Euro ---Kto 320 an Kto 9000


Sollten Gegenstände schon komplett abgeschrieben sein und weiterhin mit Ihrem Erinnerungswert sich im Anlagespiegel befinden, werden diese auch erfasst.
zb. Kto. 400
Waschmaschine = 1 Euro
Trockner------------= 1 Euro
Theke----------------= 1 Euro
Bedienplatz -------= 2000 Euro (2500 Euro- 500 Euro Afa)
------------------------------------------------------------------------------
gesamt lt Anlagenspiegel zum 31.12. = 2003,00 Euro
==========================================

Dann wäre der EB-Wert zum 01.01. Folgejahr 2003,00 Euro
Buchung: 2003,00 Euro --- Kto 400 an Kto 9000


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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