Umbuchung finanziertes KfZ neue Firma

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Eine Frage zum Buchungssatz, da ich an der Stelle jetzt leider nicht mehr weiter weiß.

Ich kontiere SKR03 EÜR:

2008 Kauf KfZ auf Firma
Brutto 11400
USt in Einmalbetrag gesondert verbucht,
Darlehen verbucht auf Anschaffung 320 an 641
direkt Tilgung 641 an 1200
Zinsen auf 2100 an 1200
Abschreibung der Tilgungsraten auf 4832 an 320

Firma hat sich Anfang 2009 aufgelöst. KfZ ging direkt in neue Firma.
Da es keinen Verkauf gibt und keine Privatentnahme, sondern eine direkte Umschreibung auf die neue Firma (Nachfolgefirma eines Gesellschafters ursprünglicher Gesellschaft):

Meine Frage:
wie buche ich das KfZ aus der alten Firma aus?
2310/2315 mit 8801/8820 geht nicht
Welches wäre der richtige Buchungssatz?

Ich danke ganz herzlich bereits im Voraus für entsprechende Hilfe.
Hallo DanSch,


mhhh, war die alte Gesellschaft im Besitz des selben Gesellschafters oder mehrer Gesellschafter.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Ansi mi:

das waren 2 KfZ für 2 Gesellschafter.
Jeder hat seinen mit rüber genommen in die neue Firma.

MfG
DanSch
Hallo DanSch,

dann muss erstmal die alte Gesellschaft abgewickelt werden und das Fahrzeug gehört dabei mit zur Ausschüttung/Verkauf an den Gesellschafter. Hier ist der Teilwert maßgeblich, alles andere würde zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Danach erfolgt die Einlage/Verkauf an die neue Gesellschaft.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo Andreas,

danke für die schnelle Antwort.

Also muss ich die Buchung eines rein faktischen Vertrages vornehmen, ohne, dass tatsächlich einer stattgfeunden hat.
Da ich die USt. bei einer Privatentnahme nicht in der neuen Firma geltend machen kann (?), muss das dann leider über eine Buchung "Verkauf" erfolgen, oder? Es gibt ja leider keine anderen Buchungssätze?

Und 2310 kann ich nicht alleine stehen lassen? Da muss 8801 unbedingt als Gegenkontierung mit rein?

Da ohne Gewinn (2310/8801), sondern mit abgeschriebenen Wert, setze ich den Restbetrag an, der sich aus der Letztsumme der Kontierung unter 4832 ergibt? So buche ich das dann auch wieder neu ein.

Muss ich nur mit USt. wieder aus der alten Firma ausbuchen und in neue Firma wieder mit USt. einbuchen

Ich denke, dass wird der sauberste Schnitt sein, oder?

Schöne Grüße

Daniel
Hallo DanSch,

mhhh, ich überlege ob es nicht die sauberste und einfachste Möglichkeit wäre, anstatt einer Übertragung, das Fahrzeug einfach als Verkauf von der einen Gesellschaft in die nächste Gesellschaft darzustellen.
Dann wären keine großen Abgrenzungen mehr vorzunehmen, da ein normaler verkauf vorliegt. Achtung auch hier muss der Teilwert Grundlage sein, da ansonsten eine verdeckte Gewinnausschüttung zustande kommt.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Der Teilwert wäre dann ja das, was ich unter 4832/320 als Rest hätte?
Ich denke, als Vermutung reicht das, da es ja in der neuen Firma bzgl. Finazierungsraten so fortgeführt wird.

Ich denke, mit so einem faktischen Verkauf bin ich gut bedient. Ich komme auf nichts anderes.

Oder wie wäre eine einfache Übertragung zu buchen, wo kein Geld "fließt"?

Geld fließt ja ohnehin nicht, so dass die Konten 1000 und 1200 nicht in Betracht kommen.

Ich kenne nur Verkauf oder Privatentnahme.
Der Teilwert ist der Zeitwert, im Gesetz ist er definiert als der Wert den ein Käufer, beim Kauf des gesamten UN, für das WG bezahlen würde. (hat also nichts mit den Buchwerten zu tun, somit erhälst du wieder einen Anlagenabgang, mit Buchverlust oder Buchgewinn.

Schade das es ohne Geldfluss funktionieren muss, wäre eine schöne Möglichkeit gewesen das Fahrzeug ohne Ust-Zahllast zu übertragen.

Dann bleibt nur die Entnahme des Gesellschafters.

in der ersten gesellschaft die verkauft:

Entnahme Gesellsch. f. Zwecke die ausserh 19% Ust......  an Ausschüttung Gesellschafter (Betrag =Teilwert)
Anlagenabgang, bei Buchverlust/-gewinn an AV Kto PKW (hier der Buchwert)

Danach das ganze als Einlage eines Gesellschafters behandeln bzw. man kann es auch als eine Vbk. gegenüber dem Gesellschafters darstellen, sofern die Einlage nicht notariell geregelt ist.
Wird das ganze als Einlage verbucht, ist beim Jahresabschluss eventuell noch das steuerl. Einlagekonto zu beachten, um eine spätere Entnahme nicht versteuern zu müssen.

Habt ihr für die Abschlüsse keinen Steuerberater?


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
"Schade das es ohne Geldfluss funktionieren muss,"

Das muss es nicht. Wenn es eine Möglichkeit gibt, bin ich absolut dafür.
Nur kenne ich die nicht.

Nach der Def. Teilwert ist das ein "nicht feststehender" Begriff, so dass er sich von den äußeren Merkmalen her ableitet und vorrangig von Vermutungen Dritter bedient wird.
Ich nehme jetzt mal die äußeren Merkmale Restfinanzierungsbetrag und Wiederrrückkaufswert an. Da es auch dem Menschen im FA einleuchten muss, dass es eine reine Übertragung ist und keine "wertauflösende/wertschöpfende" Transaktion, werde ich mich dahingehend streiten.

Über die Entnahme kann ich aber die USt. als VSt. in der neuen Firma nicht geltend machen bzw. einpflegen. In der Buchung gibt das für mich extreme Probleme, da ich das gerne wieder als Unterkonto 641 einpflegen möchte.

Steuerberater: nein. Bei uns im Geschäft schlägt allzusehr die Krise ein, so dass die Kosten besser gespart werden.

Schöne Grüße Daniel
Wenn es mit Geldfluss geht würde ich das Fahrzeug von Gesellschaft A an Gesellschaft B verkaufen.

Kaufvertrag aufstellen, Rechnung schreiben.

A stellt die Rechnung zzgl. Ust. und führt sie ab und B bezahlt die Ust. und holt sie vom FA zurück.

Den Teilwert des Fahrzeugs erhälst du aus der Schwacke Liste, die nimmt auch das FA bei der Beurteilung des Teilwerts zu Hilfe.

Gruß

Andreas
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