Bundesregierung beschließt Frühstartrente

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Mit der Frühstartrente erhalten künftig alle Kinder in Deutschland ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge. Der Bund zahlt dafür für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil sagte dazu: "Wir wollen, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können. Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge. Der Staat zahlt dafür jeden Monat 10 Euro Förderung, automatisch und für alle Kinder eines Jahrgangs. So bauen junge Menschen über die Jahre ein eigenes Vermögen auf und lernen früh, wie Vorsorge am Kapitalmarkt funktioniert. Heute hängt das viel zu oft vom Elternhaus ab. Diese Ungleichheit setzt sich dann oft bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern. Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit."

Beitrag zur Chancengleichheit

Die Frühstartrente soll dazu beitragen, Kindern Vermögensaufbau unabhängig vom Elternhaus zu ermöglichen. Eltern können das Depot unkompliziert eröffnen und durch freiwillige Zuzahlungen ergänzen. Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Verträge mit einem effektivem Kostendeckel, sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.


Die Frühstartrente kann somit dazu beitragen, dass die ergänzende private Altersvorsorge möglichst früh beginnt. Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung soll diese helfen, den persönlichen Lebensstandard im Alter zu sichern.

Stärkung der finanziellen Bildung

Im Zentrum der Frühstartrente steht neben dem tatsächlichen Vermögensaufbau die finanzielle Bildung. Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt und positive Erfahrungen macht, entwickelt ein Verständnis für langfristiges Investieren und wird im Laufe des Lebens eher am Kapitalmarkt anlegen. Unter anderem sollen die Depot-Anbieter daher Informationen zur Frühstartrente, zur Wertentwicklung und zu den Kosten in einer auf die Zielgruppe zugeschnittenen Form bereitstellen. Die Bundesregierung arbeitet zudem derzeit an einer gemeinsamen Strategie zur Stärkung der finanziellen Bildung. Die Einführung der Frühstartrente dient hier als Initialzündung.

Frühe Kapitalanlage für langfristigen Vermögensaufbau

Für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, zahlt der Bund bis zum 18. Lebensjahr 10 Euro pro Monat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, das die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Gefördert werden zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent und ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit.

Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei, ausgezahlt wird das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Zuzahlungen sind bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Wird kein eigener Vertrag geschlossen, profitieren die Kinder trotzdem: In diesem Fall legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung erreicht damit alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Ab Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über. Die reformierte private Altersvorsorge startet ebenfalls im Jahr 2027 und wird mit dem neuen Altersvorsorge-Depot einfacher, kostengünstiger und renditestärker, sodass mehr Menschen tatsächlich teilnehmen können.

Durch den frühen Start können bereits mit geringen regelmäßigen Beiträgen Vermögenswerte aufgebaut werden, denn die lange Anlagedauer am Kapitalmarkt und die Wiederanlage der Dividenden sorgen für einen erheblichen Zinseszinseffekt. Allein aus der staatlichen Förderung entsteht bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Daraus können bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich 10 Euro dazu, kann das Depot bis zum Renteneintritt auf rund 107.000 Euro wachsen.

Zeitplan

Die Frühstartrente startet rückwirkend zum 01.01.2026 mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt jedes Jahr der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit das Gesetz zum 01.01.2027 in Kraft tritt. Die ersten Auszahlungen sollen 2027 beginnen.

Erstellt von (Name) S.P. am 28.08.2026
Geändert: 01.09.2026 07:10:50
Autor:  S. P.
Quelle:  Bundesministerium der Finanzen
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Werner Heiber
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